Berichts- und Prüfungstermin Berlin HRB 207393

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Insolvenzprofil

Pepe Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 207393
EUID
DEF1103R.HRB207393

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36p IN 5005/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rada Bjelic

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pepe Bau GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Rada Bjelic, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Prüfung der bis zum 09.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 09.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

16.02.2026

36p IN 5005/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Pepe Bau GmbH, Daumstraße 105, 13599 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Rada Bjelic Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 207393 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 09.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19 - 35 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insol...

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