Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pflegewerk Berlin GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 111534
EUID
DEF1103R.HRB111534
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3607 IN 11083/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Frank Brachwitz
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegewerk Berlin GmbH ist am 01.01.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank Brachwitz bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Gläubigerausschuss ist bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt, bestehend aus der Bundesagentur für Arbeit, der opta data Finance GmbH und dem Land Berlin. Der Berichtstermin sowie die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sind für den 09.02.2026 anberaumt. Der Prüfungstermin findet am 18.05.2026 statt. Das Verfahren 3607 IN 5992/25, angestrengt von der hkk Krankenkasse, ist mit dem Hauptverfahren verbunden worden. Das Verfahren 3607 IN 10510/25 ist ebenfalls verbunden.
Originalbekanntmachung
06.01.2026
3607 IN 5992/25
In dem Verfahren über den Antrag
der hkk Krankenkasse,
vertreten durch d. Vorstand,
Martinistraße 26, 28195 Bremen,
Gz.: ZV/17430421/116
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Pflegewerk Berlin GmbH,
Wisbyer Str. 16/17, 10439 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Georgios Giannakopoulos und Susanne Giannakopoulos
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 111534
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hat das Amtsgericht Charlottenburg durch die Richterin am Amtsgericht Sonneborn am 01.01.2026 beschlossen:
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Das hiesige Verfahren wurde mit Beschluss vom heutigen Tag zum Verfahren 3607 IN 11083/25, welches führt und in dem gleichfalls mit Beschluss vom heutigen Tag das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet worden ist, verbunden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.01.2026
Originalbekanntmachung
07.01.2026
3607 IN 11083/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pflegewerk Berlin GmbH, Wisbyer Str. 16/17, 10439 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Georgios Giannakopoulos und Susanne Giannakopoulos
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 111534
Geschäftszweig: Pflegedienstleistungen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2026 um 11.47 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Frank Brachwitz,
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin.
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinn...
3607 IN 11083/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pflegewerk Berlin GmbH, Wisbyer Str. 16/17, 10439 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Georgios Giannakopoulos und Susanne Giannakopoulos
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 111534
Geschäftszweig: Pflegedienstleistungen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2026 um 11.47 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Frank Brachwitz,
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin.
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 09.02.2026, 10:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg.
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 18.05.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand , an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestellt:
- die Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Berlin - Mitte, Charlottenstraße 87-90, 10956 Berlin,
- die opta data Finance GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 461, 45141 Essen,
vertreten durch die Geschäftsführer Marcel Priester, Dirk Spitthoff und Benedikt Steffen,
- das Land Berlin, vertr. d. d. Finanzamt für Körperschaften II, dieses vertr. durch die Amtsleitung, Magdalenenstraße 25, 10365 Berlin.
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
11. Die Verfahren 3607 IN 11083/25 , 3607 IN 5992/25 und 3607 IN 10510/25 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 3607 IN 11083/25 führt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.01.2026
Originalbekanntmachung
03.06.2026
3607 IN 11083/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pflegewerk Berlin GmbH, Wisbyer Str. 16/17, 10439 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Georgios Giannakopoulos und Susanne Giannakopoulos
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 111534
- Schuldnerin -
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haben die folgenden Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses die Vergütung gemäß § 17 InsVV und die Auslagen gemäß § 18 InsVV für ihre Tätigkeit während der vorläufigen Insolvenzverwaltung bis zum Berichtstermin (sog. vor-vorläufiger Gläubigerausschuss sowie Interimsausschuss) nebst Umsatzsteuer gem. § 18 Abs. 2 i. V. m. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt:
opta Data Finance GmbH (Antrag vom 22.01.2026, ergänzt/korrigiert mit Anträgen vom 18.02.2026 und 10.03.2026) sowie
Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Berlin-Mitte (Anträge vom 13.02.2026)
Die vollständigen Anträge können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzg...
3607 IN 11083/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pflegewerk Berlin GmbH, Wisbyer Str. 16/17, 10439 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Georgios Giannakopoulos und Susanne Giannakopoulos
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 111534
- Schuldnerin -
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haben die folgenden Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses die Vergütung gemäß § 17 InsVV und die Auslagen gemäß § 18 InsVV für ihre Tätigkeit während der vorläufigen Insolvenzverwaltung bis zum Berichtstermin (sog. vor-vorläufiger Gläubigerausschuss sowie Interimsausschuss) nebst Umsatzsteuer gem. § 18 Abs. 2 i. V. m. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt:
opta Data Finance GmbH (Antrag vom 22.01.2026, ergänzt/korrigiert mit Anträgen vom 18.02.2026 und 10.03.2026) sowie
Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Berlin-Mitte (Anträge vom 13.02.2026)
Die vollständigen Anträge können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger, die Schuldnerin und die Mitglieder des Gläubigerausschusses erhalten Gelegenheit, binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.06.2026
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