Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 176567

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Insolvenzprofil

Princesssofia GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 176567
EUID
DEF1103R.HRB176567

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3605 IN 1353/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe
Adresse
Kurfürstendamm 219, 10719 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 10.04.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Princesssofia GmbH entschieden. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Der Schuldnerin wird untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der Schuldnerin ist es verboten, Zahlungen an Dritte zu leisten, und den Drittschuldnern wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

13.04.2026

3605 IN 1353/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Princesssofia GmbH, Katzbachstraße 11, 10965 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Weller Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 176567 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 10.04.2026 um 10:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe Kurfürstendamm 219, 10719 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögen...

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