Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
pro engineering Planungsgesellschaft für innovative Gebäudetechnik mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 183450
EUID
DEF1103R.HRB183450
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36p IN 6532/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der pro engineering Planungsgesellschaft für innovative Gebäudetechnik mbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Zustimmung zur Abtretungserklärung von Forderungen gegen die ARGE Haus der Statistik in Höhe von EUR 31.243,69 sowie gegen den Geschäftsführer Jens Pelster in Höhe von EUR 1.190,00 gestellt. Die Gläubigerversammlung soll über diese Abtretung gegen eine Erlösbeteiligung von 20% beschließen. Das Verfahren wird als schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Den Beteiligten steht es frei, bis einschließlich 11.06.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den Tagesordnungspunkt beim Insolvenzgericht einzureichen. Wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden, gilt die Zustimmung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Originalbekanntmachung
22.05.2026
36p IN 6532/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pro engineering Planungsgesellschaft für innovative Gebäudetechnik mbH, Manteuffelstraße 74, 12103 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jens Pelster
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 183450
- Schuldnerin -
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur Abtretungserklärung der Forderungen gegen die
ARGE Haus der Statistik in Höhe von EUR 31.243,69 EUR sowie
EUR 1.190,00 an den Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn
Jens Pelster, gegen eine Erlösbeteiligung in Höhe von 20%
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Weitere Details können von den Verfahrensbeteiligten der Akte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.06.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesord...
36p IN 6532/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pro engineering Planungsgesellschaft für innovative Gebäudetechnik mbH, Manteuffelstraße 74, 12103 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jens Pelster
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 183450
- Schuldnerin -
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur Abtretungserklärung der Forderungen gegen die
ARGE Haus der Statistik in Höhe von EUR 31.243,69 EUR sowie
EUR 1.190,00 an den Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn
Jens Pelster, gegen eine Erlösbeteiligung in Höhe von 20%
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Weitere Details können von den Verfahrensbeteiligten der Akte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.06.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.