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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Projekt IZ Hannover GmbH ist im vorläufigen Stadium. Am 29.09.2023 um 14:21 Uhr ist die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Am 06.05.2024 um 14:00 Uhr ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger zusätzlich die Ermächtigung zur Vornahme einzelner Geschäfte erteilt worden. Dies umfasst das Antragsrecht und die Ausübung des Stimmrechts der Schuldnerin an deren Stelle in sämtlichen Eigentümerversammlungen der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum Hannover, einschließlich der für diesen Tag anberaumten ordentlichen Eigentümerversammlung. Die Schuldnerin ist führungslos, und die Gesellschafter kommen ihren Mitwirkungspflichten im Verfahren nicht nach. Durch die Übertragung des Stimmrechts auf den vorläufigen Insolvenzverwalter soll sichergestellt werden, dass keine Beschlüsse gefasst werden, welche die Interessen der Gläubigergemeinschaft nicht hinreichend wahren. Der Beschluss vom 23.11.2023 wird klarstellend neu gefasst, wobei der Beschluss vom 29.09.2023 im Übrigen bestehen bleibt.
Originalbekanntmachung
902 IN 491/23 - 3 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Projekt IZ Hannover GmbH, Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 144484), vertr. d.: Stefan Kindler, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.09.2023 um 14:21 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hannover, 16.01.2024
Originalbekanntmachung
902 IN 491/23 - 3 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Projekt IZ Hannover GmbH, Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 144484), vertr. d.: Stefan Kindler, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.09.2023 um 14:21 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hannover, 23.01.2024
Originalbekanntmachung
902 IN 491/23 - 3 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Projekt IZ Hannover GmbH, Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 144484), vertr. d.: Stefan Kindler, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.09.2023 um 14:21 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hannover, 04.03.2024
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
902 IN 491/23 - 3 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Projekt IZ Hannover GmbH, c/o Tennor Holding B.V., Friedrichstr. 95, 10117 Berlin, ehemals geschäftsansässig Dorotheenstr. 3, 10117 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 144484), vertr. d.: 1. Stefan Kindler, Langendamm 6, 32369 Rahden, (Geschäftsführer), 2. Karina Schwarz, Bertastr 10, 30159 Hannover, (Prozesspflegerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.09.2023 um 14:21 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hannover, 03.06.2024
Originalbekanntmachung
902 IN 491/23 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Projekt IZ Hannover GmbH, Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 144484), vertr. d.: 1. Helge Schmidt, Heublink 27, 22391 Hamburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO). Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Cardea Immobilien GmbH für Ihre Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss als Vertreterin der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum Hannover Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Hannover, 28.08.2025
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