Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 216292

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Insolvenzprofil

Projekt Q1-Berlin GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 216292
EUID
DEF1103R.HRB216292

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3615 IN 11087/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner
Adresse
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 25.03.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Projekt Q1-Berlin GmbH entschieden. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, werden vorläufige Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner, wird bestellt und umfassend ermächtigt. Dazu gehören die Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die Befugnis zur Eröffnung von Sonderkonten, die Einziehung von Bankguthaben und Forderungen sowie das Verbot für Drittschuldner, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Schuldnerin hat der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist zudem beauftragt, Zustellungen an Drittschuldner vorzunehmen. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

26.03.2026

3615 IN 11087/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Projekt Q1-Berlin GmbH, Kurfürstendamm 62, 10707 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Lange Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 216292 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 25.03.2026 um 13:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen...

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