Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 183721

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Insolvenzprofil

Projektentwicklungsgesellschaft Ringbahnstraße 2-14 II GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 183721
EUID
DEF1103R.HRB183721

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36p IN 4353/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus
Adresse
Rankestraße 33, 10789 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 09.07.2024 über den Antrag der Projektentwicklungsgesellschaft Ringbahnstraße 2-14 II GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Originalbekanntmachung

09.07.2024

36p IN 4353/24 | In dem Verfahren über den Antrag Projektentwicklungsgesellschaft Ringbahnstraße 2-14 II GmbH, Ringbahnstraße 2-14, 12051 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Derek Radowski Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 183721 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 09.07.2024 um 12:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus Rankestraße 33, 10789 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.07.2024

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