Forderungsanmeldung Berlin HRB 219319

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

PROSPERVS GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 219319
EUID
DEF1103R.HRB219319

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3608 IN 11462/25
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Björn-Till Till
Adresse
Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROSPERVS GmbH ist am 27.02.2026 um 15:06 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn-Till Till bestellt. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.04.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Beteiligte können den Forderungsanmeldungen bis zum 22.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchlose Forderungen gelten als festgestellt. Das Verfahren 3608 IN 11462/25 wird mit dem Verfahren 3608 IN 11945/25 verbunden und führt.

Originalbekanntmachung

03.03.2026

3608 IN 11462/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PROSPERVS GmbH, Kurfürstendamm 96, 10709 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Jerger, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 219319 B | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 27.02.2026 um 15.06 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Björn-Till Till Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 10.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, ...

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