Laufendes Insolvenzverfahren Berlin HRB 58811

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Insolvenzprofil

Pulverlackierung Sarnoch GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 58811
EUID
DEF1103R.HRB58811

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36p IN 1303/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Christian Otto
Adresse
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pulverlackierung Sarnoch GmbH ist am 01.05.2024 um 14:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenslage waren bereits am 22.02.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Christian Otto zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.07.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sind für den 07.06.2024 anberaumt. Der Prüfungstermin findet am 06.09.2024 statt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens ist am 19.02.2024 beim Insolvenzgericht eingegangen.

Originalbekanntmachung

22.02.2024

36p IN 1303/24 | In dem Verfahren über den Antrag Pulverlackierung Sarnoch GmbH, Marienstraße 7, 13127 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Stefanie Sarnoch Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 58811 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 22.02.2024 um 10:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Christian Otto Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldneri...

Originalbekanntmachung

08.05.2024

36p IN 1303/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Pulverlackierung Sarnoch GmbH, Marienstraße 7, 13127 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Stefanie Sarnoch Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 58811 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Oberflächenbehandlung von Teilen, Baugruppen, Materialien und Elementen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2024 um 14.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Christian Otto Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 19.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin ...

Originalbekanntmachung

17.12.2025

36p IN 1303/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Pulverlackierung Sarnoch GmbH, Marienstraße 7, 13127 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Stefanie Sarnoch Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 58811 - Schuldnerin - macht der vorläufige Insolvenzverwalter mit Vergütungsantrag vom 27.01.2025 für die vorläufige Insolvenzverwaltung geltend: die Regelvergütung gem. §§ 2,11 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 610.951,89 EUR, zzgl. Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV sowie Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %. Es wurden keine Absonderungsrechte in Höhe der vorstehend genannten Berechnungsmasse gem. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV aufgrund erheblicher Befassung in die Berechnungsgrundlage einbezogen. Ferner werden Zuschläge geltend gemacht; mithin - unter Berücksichtigung der Gesamtschau - insgesamt 50,00 %. Es werden Zuschläge geltend gemacht für: Arbeitnehmerangelegenheiten und Insolvenzg...

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