Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 267062

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Insolvenzprofil

Purpose Green Transformation GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 267062
EUID
DEF1103R.HRB267062

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3606 IN 2765/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Knut Rebholz
Adresse
Emser Straße 9, 10719 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23.04.2026 über den Antrag der Purpose Green Transformation GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und das Verfahren noch nicht eröffnet wurde, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Der Schuldnerin wurde verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens sind nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin wurde untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

24.04.2026

3606 IN 2765/26 | In dem Verfahren über den Antrag Purpose Green Transformation GmbH, Green Group GmbH, Joachimsthaler Straße 1, 10623 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Lennart Christel, Lucas Christel und Okitonga Memba Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 267062 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 23.04.2026 um 09:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Knut Rebholz Emser Straße 9, 10719 Berlin bestellt. Ver...

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