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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH ist am 23.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Vor der Aufhebung wurden im Jahr 2024 verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Cochem erlassen. Am 07.06.2024 wurde der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben. Am 03.07.2024 erfolgte eine entsprechende Stellungnahmegelegenheit zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters als Vorschuss. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Cochem, 07.06.2024
Originalbekanntmachung
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters als Vorschuss Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Cochem, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
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