Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 212321

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Insolvenzprofil

Quantistry GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 212321
EUID
DEF1103R.HRB212321

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3608 IN 2707/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer
Adresse
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 20.04.2026 über den Antrag der Quantistry GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da die Eröffnung noch nicht erfolgt ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten, und ist ermächtigt, Bankguthaben einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto einzurichten. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Den Drittschuldnern der Quantistry GmbH ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; sie haben an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Die Schuldnerin ist zur Herausgabe von Büchern, Geschäftspapieren und Auskünften verpflichtet. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

21.04.2026

3608 IN 2707/26 | In dem Verfahren über den Antrag Quantistry GmbH, Mindspace, Friedrichstraße 68, 10117 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Kupferberg und Marcel Quennet Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212321 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 20.04.2026 um 16:02 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin bestellt. 3. Verfügungen der Schuldnerin über G...

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