Antragsverfahren Berlin HRB 8083

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Insolvenzprofil

R o g a c k i Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 8083
EUID
DEF1103R.HRB8083

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3611 IN 5418/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat über den Antrag der Rogacki Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ehemals geschäftsansässig in Berlin, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Die Schuldnerin betreibt den Handel mit Delikatessen. Da keine ausreichende Masse für das Verfahren vorlag, ist der Antrag mangels Masse abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und müssen von qualifizierter elektronischer Signatur sein oder auf sicherem Übermittlungsweg eingehen.

Originalbekanntmachung

14.01.2026

3611 IN 5418/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. R o g a c k i Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ehemals geschäftsansässig Wilmersdorfer Straße 145 - 146, 10585 Berlin, derzeit führungslos, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 8083 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von sowie Handel mit Delikatessen aller Art, Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit ...

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