Aufhebung des Verfahrens Berlin HRB 116905

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Insolvenzprofil

RAPID Maler GmbH

Verfahrensfortschritt

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Insolvenzeröffnung

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Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 116905
EUID
DEF1103R.HRB116905

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36r IN 5556/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Knut Rebholz
Adresse
Emser Straße 9, 10719 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RAPID Maler GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Uwe Gregorowski, wird vor dem Amtsgericht Charlottenburg geführt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Knut Rebholz hat am 04.01.2024 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung sowie der Auslagen gemäß InsVV gestellt. Die Insolvenzgläubiger erhielten Gelegenheit, binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung am 26.01.2024 Einwendungen einzureichen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis zum 08.03.2024 möglich waren. Es wurden Forderungen in Höhe von 29.977,50 EUR festgestellt, denen ein Massebestand von 29.707,02 EUR gegenüberstand. Der Vergütungs- und Auslagenbeschluss des Insolvenzverwalters wurde erlassen. Schließlich wurde das Insolvenzverfahren nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.

Originalbekanntmachung

29.01.2024

36r IN 5556/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. RAPID Maler GmbH, Samariterstraße 29, 10247 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Gregorowski Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 116905 - Schuldnerin - hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 04.01.2024 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der Höhe von 19 % beantragt. Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.01.2024

Originalbekanntmachung

29.01.2024

36r IN 5556/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. RAPID Maler GmbH, Samariterstraße 29, 10247 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Gregorowski Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 116905 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.03.2024 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. 2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 29.977,50 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 29.707,02 € gegenübersteht. Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die K...

Originalbekanntmachung

29.01.2024

36r IN 5556/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. RAPID Maler GmbH, Samariterstraße 29, 10247 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Gregorowski Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 116905 - Schuldnerin - | Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 29.977,50 EUR steht ein Betrag von 29.707,02 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.01.2024

Originalbekanntmachung

03.04.2024

36r IN 5556/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. RAPID Maler GmbH, Samariterstraße 29, 10247 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Gregorowski Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 116905 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Knut Rebholz, Emser Straße 9, 10719 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 04.01.2024. Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegen...

Originalbekanntmachung

16.04.2026

36r IN 5556/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. RAPID Maler GmbH, Samariterstraße 29, 10247 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Gregorowski Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 116905 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch ...

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