Laufendes Insolvenzverfahren Berlin HRB 183910

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Insolvenzprofil

Raumwinkel GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 183910
EUID
DEF1103R.HRB183910

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3604 IN 5788/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Thomas Wulsten
Adresse
Leibnizstraße 22, 10625 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Raumwinkel GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Ronald Lettau, ist am 22.12.2025 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Wulsten bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sind für den 03.02.2026 anberaumt. Der Prüfungstermin findet am 28.04.2026 statt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens ist am 20.08.2025 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

02.01.2026

3604 IN 5788/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Raumwinkel GmbH, Pappelallee 78/79, 10437 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ronald Lettau Register-Nr.: HRB 183910 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Immobilienwirtschaft 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 22.12.2025 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Thomas Wulsten Leibnizstraße 22, 10625 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dok...

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