Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 230656

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Insolvenzprofil

Rennova Bau- und Projekt GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 230656
EUID
DEF1103R.HRB230656

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3615 IN 11474/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Gordon Garz
Adresse
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 09.03.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Rennova Bau- und Projekt GmbH entschieden. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Gordon Garz bestellt. Dieser erhielt umfassende Befugnisse zur Verwaltung und Verfügung über das Vermögen, einschließlich der Eröffnung von Sonderkonten und der Einziehung von Forderungen. Der Schuldnerin wurde untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen, und Dritten wurde verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Zustellung des Beschlusses an die Drittschuldner obliegt dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

10.03.2026

3615 IN 11474/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Rennova Bau- und Projekt GmbH, c/o Buescher, Chaussee 5, 14641 Priort, ehemals geschäftsansässig: Knesebeckstraße 62, 10719 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Larisa Mikolaivna Buescher Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 230656 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 09.03.2026 um 15:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Gordon Garz Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557...

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