Laufendes Insolvenzverfahren Berlin HRB 219131

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Insolvenzprofil

Reticulum Verwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 219131
EUID
DEF1103R.HRB219131

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36r IN 5639/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dirk Semmelmann
Adresse
Berliner Straße 117, 10713 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reticulum Verwaltungs GmbH ist anhängig. Das Registergericht Amtsgericht Charlottenburg hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dirk Semmelmann festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.02.2026. Die Regelvergütung wurde in Höhe von 23.697,08 EUR festgesetzt, wobei eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 % für aufwendige Buchhaltung und zeitaufwendige Informationsbeschaffung gerechtfertigt war. Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV berechnet. Der Insolvenzverwalter erhält die Gestattung, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

20.04.2026

36r IN 5639/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Reticulum Verwaltungs GmbH, Finowstraße 38, 10247 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Michel Waldemar Zobel Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 219131 B - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dirk Semmelmann, Berliner Straße 117, 10713 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Gesamtbetrag in Abzug zu bringender Vorschuss Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslag...

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