Vorläufiges Insolvenzverfahren Berlin HRB 180272

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Insolvenzprofil

Rise Up Fashion GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 180272
EUID
DEF1103R.HRB180272

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36r IN 4635/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Adresse
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rise Up Fashion GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Silvana Bonello, wurde am 10.07.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert bestellt. Ihm wurden umfassende Befugnisse erteilt, darunter die Entgegennahme von Zahlungen, die Eröffnung von Sonderkonten und die Überprüfung der Vermögenslage. Am 14.01.2026 hat das Amtsgericht Charlottenburg die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Bei der Festsetzung ging das Gericht von einem Vermögenswert in Höhe von 4.818.868,00 EUR aus und erachtete eine Erhöhung des Regelsatzes um 135 % als gerechtfertigt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

11.07.2024

36r IN 4635/24 | In dem Verfahren über den Antrag Rise Up Fashion GmbH, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 180272 Rotherstraße 17, 10245 Berlin, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Silvana Bonello - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 10.07.2024 um 13:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert Krausenstraße 41, 10117 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermöge...

Originalbekanntmachung

22.08.2025

36r IN 4635/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Rise Up Fashion GmbH, Rotherstraße 17, 10245 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Silvana Bonello Register-Nr.: HRB 180272 - Schuldnerin - hat das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses, Deltilog GmbH, vertr. D. Mathias Schenk, mit Antrag vom 06.12.2024, eingegangen am 21.07.2025, die Vergütung gemäß §§ 17, 18 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt. Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.08.2025

Originalbekanntmachung

15.01.2026

36r IN 4635/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Rise Up Fashion GmbH, Rotherstraße 17, 10245 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Silvana Bonello Register-Nr.: HRB 180272 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 14.01.2026 beschlossen: Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzst...

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