Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 213406

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Insolvenzprofil

Ristorante Romero GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 213406
EUID
DEF1103R.HRB213406

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3609 IN 10556/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Knut Rebholz
Adresse
Emser Straße 9, 10719 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 21.04.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ristorante Romero GmbH entschieden. Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und das Verfahren formal noch nicht eröffnet wurde, hat das Gericht vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz bestellt. Dieser ist ermächtigt, das Vermögen zu sichern, Bankguthaben einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und Auskünfte zu erteilen. Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; Leistungen sind an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

22.04.2026

3609 IN 10556/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Ristorante Romero GmbH, Lotte-Lenya Bogen 560, Ecke Fasanenstraße, 10623 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Shefajet Zenuni Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 213406 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 21.04.2026 um 13:10 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Knut Rebholz Emser Straße 9, 10719 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schu...

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