Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RoadStar-Logistik GmbH ist am 05.03.2024 mit der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner zum vorläufigen Insolvenzverwalter und der Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts in das vorläufige Insolvenzverfahren eingetreten. Am 08.05.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.06.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.06.2024 zur Einsicht niedergelegt. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 17.07.2024. An diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen oder die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bei Gericht eingehen. Anträge zur Beschlussfassung sind bis zum Prüfungsstichtag einzureichen.
Originalbekanntmachung
05.03.2024
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
RoadStar-Logistik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 228284 B), Geschäftszweig: Erbringung von Kurier- und Paketdiensten mit Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 t, Willi-Brandt-Platz 2, 12529 Schönefeld, eingetragener Sitz: Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henrik Urs Luis Streblow, ist heute, am 05.03.2024, um 13.31 Uhr
Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, c/o Münzel & Böhm Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren...
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
RoadStar-Logistik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 228284 B), Geschäftszweig: Erbringung von Kurier- und Paketdiensten mit Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 t, Willi-Brandt-Platz 2, 12529 Schönefeld, eingetragener Sitz: Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henrik Urs Luis Streblow, ist heute, am 05.03.2024, um 13.31 Uhr
Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, c/o Münzel & Böhm Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 94/24
Originalbekanntmachung
14.05.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RoadStar-Logistik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 228284 B), Geschäftszweig: Erbringung von Kurier- und Paketdiensten mit Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 t, Willi-Brandt-Platz 2, 12529 Schönefeld, eingetragener Sitz: Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henrik Urs Luis Streblow wurde am 08.05.2024, um 09:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) is...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RoadStar-Logistik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 228284 B), Geschäftszweig: Erbringung von Kurier- und Paketdiensten mit Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 t, Willi-Brandt-Platz 2, 12529 Schönefeld, eingetragener Sitz: Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henrik Urs Luis Streblow wurde am 08.05.2024, um 09:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 17. Juli 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 08.05.2024
Az.: 63 IN 94/24
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