Berichts- und Prüfungstermin Berlin HRB 111565

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Insolvenzprofil

RTS Elektro- und Automatisierungsanlagen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 111565
EUID
DEF1103R.HRB111565

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36r IN 1242/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Adresse
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RTS Elektro- und Automatisierungsanlagen GmbH ist am 01.05.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter und nunmehriger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sind für den 31.05.2024 um 09:15 Uhr anberaumt. In diesem Zusammenhang wird um Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens an die Elektro Fischer Berlin Services GmbH gebeten. Der Prüfungstermin ist für den 06.09.2024 um 09:00 Uhr angesetzt.

Originalbekanntmachung

20.02.2024

36r IN 1242/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. RTS Elektro- und Automatisierungsanlagen GmbH, Robert-Siewert-Str. 62 - 64, 10318 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Grapentin und Sebastian Meinel Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 111565 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Beratung zu Elektro- und Automatisierungsanlagen sowie deren Planung und Errichtung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 19.02.2024 um 21:10 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt D...

Originalbekanntmachung

03.05.2024

36r IN 1242/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. RTS Elektro- und Automatisierungsanlagen GmbH, Robert-Siewert-Str. 62 - 64, 10318 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Grapentin und Sebastian Meinel Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 111565 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2024 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle d...

Originalbekanntmachung

10.05.2024

36r IN 1242/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. RTS Elektro- und Automatisierungsanlagen GmbH, Robert-Siewert-Str. 62 - 64, 10318 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Grapentin und Sebastian Meinel Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 111565 - Schuldnerin - | bittet der Insolvenzverwalter im Berichtstermin am Freitag, 31.05.2024, 09:15 Uhr, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, Berlin, um Zustimmung zu folgenden Punkten: |der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin, d. h. das Unternehmen im Ganzen, wird an die Elektro Fischer Berlin Services GmbH veräußert; Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.05.2024

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