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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S5 Bauelemente GmbH, Am Sandwerder 47, 14109 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Götz, ist eröffnet und läuft. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO geprüft. Die Prüfung der bis zum 12.02.2026 angemeldeten Forderungen (Tabellenblattnummer 50-55) sowie der bis zum 17.02.2026 angemeldeten Forderungen (Tabellenblattnummer 56-60) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Frist zum Widerspruch für die ersten Forderungen endete am 05.03.2026, die Frist für die späteren Forderungen endet am 10.03.2026. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungstabellen und Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts. Nach Ablauf der jeweiligen Widerspruchsfristen werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
36s IN 2445/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. S5 Bauelemente GmbH, Am Sandwerder 47, 14109 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Götz Register-Nr.: HRB 205281 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 12.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 50 - 55 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.02.2026
Originalbekanntmachung
36s IN 2445/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. S5 Bauelemente GmbH, Am Sandwerder 47, 14109 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Götz Register-Nr.: HRB 205281 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 17.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 56 - 60 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.02.2026
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