Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 161675

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Insolvenzprofil

Sash & Fritz GmbH i.L.

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 161675
EUID
DEF1103R.HRB161675

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3605 IN 2847/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Tino Schweizer
Adresse
Emser Straße 9, 10719 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 07.05.2026 über den Antrag der Sash & Fritz GmbH i.L. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tino Schweizer bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Der Schuldnerin wurde verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens sind nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Zudem wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt und Drittschuldnern untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

07.05.2026

3605 IN 2847/26 | In dem Verfahren über den Antrag Sash & Fritz GmbH i.L., Dentons GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Marina Filipchuk Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161675 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 07.05.2026 um 09:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Tino Schweizer Emser Straße 9, 10719 Berlin bes...

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