Vorläufiges Insolvenzverfahren Berlin HRB 190837

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Insolvenzprofil

SBW Schmerzklinik Berlin GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 190837
EUID
DEF1103R.HRB190837

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3608 IN 5352/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Jan-Peter Jansen

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SBW Schmerzklinik Berlin GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Jan-Peter Jansen, wird vor dem Amtsgericht Charlottenburg geführt. Am 06.08.2025 hat das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat seinen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung sowie der Auslagen aufgrund eines Vermögenswerts in Höhe von 166.681,90 EUR nebst 19 % Umsatzsteuer eingereicht. Zudem wurde ein Zuschlag von 15 % für den Mehraufwand bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen geltend gemacht. Den Beteiligten wurde die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb von vier Wochen ab Wirksamwerden der öffentlichen Bekanntmachung Einwendungen vorzutragen. Mit Beschluss vom 24.04.2026 hat das Amtsgericht Charlottenburg die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß §§ 2, 11 InsVV sowie die Auslagen gemäß § 8 InsVV festgesetzt. Auch der geltend gemachte Zuschlag von 15 % für arbeitsrechtliche Fragen ist festgesetzt worden. Die vollständigen Beschlussunterlagen liegen zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Originalbekanntmachung

07.08.2025

3608 IN 5352/25 | In dem Verfahren über den Antrag SBW Schmerzklinik Berlin GmbH, Schmohlstraße 24, 13086 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jan-Peter Jansen Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 190837 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 06.08.2025 um 13:19 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin bestellt. 3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres ...

Originalbekanntmachung

18.03.2026

3608 IN 5352/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SBW Schmerzklinik Berlin GmbH, Schmohlstraße 24, 13086 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jan-Peter Jansen, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 190837 B - Schuldnerin - | Der Insolvenzverwalter hat für die Durchführung der mit Beschluss vom 06.08.2025 angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung seinen Antrag auf Festsetzung seiner Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 166.681,90 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % eingereicht. Im Rahmen des Antrages auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde ein Zuschlag in Höhe von 15 % für den Mehraufwand durch die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen (Arbeitnehmerangelegenheiten) geltend gemacht. Die Beteiligten haben im Rahmen des I...

Originalbekanntmachung

27.04.2026

3608 IN 5352/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SBW Schmerzklinik Berlin GmbH, Schmohlstraße 24, 13086 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jan-Peter Jansen, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 190837 B - Schuldnerin - hat das Amtsgericht Charlottenburg am 24.04.2026 beschlossen: Die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 166.681,90 EUR nebst Umsatzsteuer gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vom Insolvenzverwalter geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 15 % für den Mehraufwand durch die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen (Arbeitnehmerangelegenheiten) wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahre...

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