Laufendes Insolvenzverfahren Berlin HRB 208038

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Insolvenzprofil

Schafstädt GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 208038
EUID
DEF1103R.HRB208038

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 4012/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Andreas Schafstädt

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schafstädt GmbH, Am Heizhaus 1, 10318 Berlin, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Andreas Schafstädt vertreten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 27.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 24.06.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Die Bekanntgabe stammt vom 27.05.2025.

Originalbekanntmachung

28.05.2025

36s IN 4012/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Schafstädt GmbH, Am Heizhaus 1, 10318 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Schafstädt Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 208038 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 27.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20-23 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - I...

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