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Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 22.05.2024 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Senioren-Pflegeheim Alt-Lehndorf GmbH beschlossen, das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Übernahmevertrag (Asset Deal) durchzuführen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 10.06.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist oder im schriftlichen Verfahren keine wirksamen Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben werden.
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