Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 282349

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Insolvenzprofil

SF Grambin Beteiligung GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 282349
EUID
DEF1103R.HRB282349

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3612 IN 1515/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Marcel Heinol
Adresse
Kantstraße 164, 10623 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 07.05.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SF Grambin Beteiligung GmbH entschieden. Da noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, werden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marcel Heinol bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Sonderkonto einzurichten, Bankguthaben einzuziehen und Zahlungen von Drittschuldnern entgegenzunehmen. Verfügungen der Schuldnerin über das Vermögen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind untersagt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

08.05.2026

3612 IN 1515/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. SF Grambin Beteiligung GmbH, Birkbuschstraße 40-42, 12167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Fräbel Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 282349 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Erwerb und Halten von Unternehmensbeteiligungen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 07.05.2026 um 20:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Marcel Heinol Kantstraße 164, 10623 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Ge...

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