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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SF Solution Experts GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Steve Dongowski, wird vom Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Der Geschäftszweig des Schuldners umfasst IT-Dienstleistungen und Unternehmensberatung. Am 04.04.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt gemäß § 208 Abs. 1 InsO. Diese Anzeige ist am 05.04.2024 durch das Insolvenzgericht bekannt gegeben worden.
Originalbekanntmachung
36s IN 5455/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SF Solution Experts GmbH, zuletzt geschäftsansässig Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Steve Dongowski Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 239674 - Schuldnerin - Geschäftszweig: IT-Dienstleistungen und Unternehmensberatung | hat der Insolvenzverwalter am 04.04.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.04.2024
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
36s IN 5455/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SF Solution Experts GmbH, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 239674 - Schuldnerin - | |werden mit Masseunzulänglichkeit die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 25.340,99 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 28.256,17 Euro Masseverbindlichkeiten. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190, 206 InsO wird hingewiesen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.08.2025
Originalbekanntmachung
36s IN 5455/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SF Solution Experts GmbH, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 239674 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter mit Anträgen vom 09.07.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 und § 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV für das vorläufige und das eröffnete Verfahren zzgl. Der Kosten für die übertragenen Zustellungen nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt. Zuschläge werden nicht geltend gemacht. Die vollständigen Anträge können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.08.2025
Originalbekanntmachung
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