Laufendes Insolvenzverfahren Berlin HRB 133777

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Insolvenzprofil

Soupkultur GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 133777
EUID
DEF1103R.HRB133777

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 5919/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Soupkultur GmbH, Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Alexander Clauß vertreten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 05.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, der Forderungsanmeldung bis zum 02.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Das Gericht hat die Bekanntmachung am 05.03.2026 unterzeichnet.

Originalbekanntmachung

06.03.2026

36s IN 5919/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Soupkultur GmbH, Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Clauß Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 133777 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 05.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.04.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolv...

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