Schlussverteilung Berlin HRB 92130

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Insolvenzprofil

Speedbowling 2 GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 92130
EUID
DEF1103R.HRB92130

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 4599/19
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers
Adresse
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Speedbowling 2 GmbH ist anhängig. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers, hat die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen beantragt, die durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg festgesetzt wurden. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Im weiteren Verfahrensverlauf hat die Insolvenzverwalterin die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren beantragt. Den Beteiligten wurde eine Frist bis einschließlich 19.02.2026 eingeräumt, um Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände einzureichen. Die Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Es wurde der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Derzeit sind Forderungen in Höhe von 716.470,48 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 38.861,31 EUR gegenübersteht. Hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.

Originalbekanntmachung

09.01.2026

36s IN 4599/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Speedbowling 2 GmbH, Neumannstr. 13, 13189 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Bahnemann und Frank Wappler Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 92130 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.02.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Die Insolvenzverwalterin hat mit Antrag vom 14.11.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV...

Originalbekanntmachung

09.01.2026

36s IN 4599/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Speedbowling 2 GmbH, Neumannstr. 13, 13189 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Bahnemann und Frank Wappler Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 92130 - Schuldnerin - | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 716.470,48 EUR steht ein Betrag von 38.861,31 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen der Insolvenzverwalterin zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.01.2026

Originalbekanntmachung

05.03.2026

36s IN 4599/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Speedbowling 2 GmbH, Neumannstr. 13, 13189 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Bahnemann und Frank Wappler Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 92130 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, ...

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