Vorläufiges Insolvenzverfahren Berlin HRB 161054

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Insolvenzprofil

Spontaneous Order GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 161054
EUID
DEF1103R.HRB161054

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 572/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn
Adresse
Budapester Straße 35, 10787 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spontaneous Order GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn hat beim Gericht einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 24.07.2025. Es wurde eine Erhöhung des Regelsatzes um 108 % für das erste Verfahren (vorläufig) bzw. 10 % für das weitere Verfahren (offen) als gerechtfertigt angesehen. Dem Verwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

25.01.2024

36s IN 572/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. Spontaneous Order GmbH, Kastanienallee 37, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Bibow Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 161054 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Schmuckhandel (eCommerce) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 24.01.2024 um 13:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn Budapester Straße 35, 10787 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des sch...

Originalbekanntmachung

20.02.2024

36s IN 572/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Spontaneous Order GmbH, Kastanienallee 37, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Bibow, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 161054 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Schmuckhandel (E-Commerce) | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 16.02.2024 um 17.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn Budapester Straße 35, 10787 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligte...

Originalbekanntmachung

20.02.2024

36s IN 572/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Spontaneous Order GmbH, Kastanienallee 37, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Bibow, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 161054 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Schmuckhandel (E-Commerce) | Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 26.03.2024, 10:15 Uhr, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, Berlin, um Zustimmung zu folgenden Punkten: |Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages über das gesamte Anlage- und Umlaufvermögen der Schuldnerin mit der Julie & Grace GmbH Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.02.2024

Originalbekanntmachung

30.07.2025

36s IN 572/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Spontaneous Order GmbH, Kastanienallee 37, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Bibow Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161054 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 29.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 55-58 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - ...

Originalbekanntmachung

12.01.2026

36s IN 572/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Spontaneous Order GmbH, Kastanienallee 37, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Bibow Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161054 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 08.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 59 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.02.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolve...

Originalbekanntmachung

23.02.2026

36s IN 572/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Spontaneous Order GmbH, Kastanienallee 37, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Bibow Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161054 - Schuldnerin - | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 994.412,51 EUR steht ein Betrag von 281.434,95 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.02.2026

Originalbekanntmachung

23.02.2026

36s IN 572/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Spontaneous Order GmbH, Kastanienallee 37, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Bibow Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161054 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.04.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände - Einwendungen gegen die Vergütungsanträge des (vorläufigen) Insolvenzverwalters schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Der hat Insolvenzverwalter m...

Originalbekanntmachung

16.04.2026

36s IN 572/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Spontaneous Order GmbH, Kastanienallee 37, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Bibow Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161054 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn, Budapester Straße 35, 10787 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer...

Originalbekanntmachung

16.04.2026

36s IN 572/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Spontaneous Order GmbH, Kastanienallee 37, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Bibow Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161054 - Schuldnerin - Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn, Budapester Straße 35, 10787 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des...

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