Einstellung des Verfahrens Berlin HRB 74463

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Insolvenzprofil

Stanczyk & Stanczyk GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 74463
EUID
DEF1103R.HRB74463

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 1025/18
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Daniel Artur Gorczynski

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stanczyk & Stanczyk GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Charlottenburg hat die Durchführung eines Einstellungstermins nach § 207 InsO angeordnet. Dieser Termin dient der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie der Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse. Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit, Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens bis einschließlich 19.05.2026 schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen können auch zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden und sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden als verspätet betrachtet und nicht in die Entscheidung einbezogen. Die Unterlagen zur Rechnungslegung können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Originalbekanntmachung

22.04.2026

36s IN 1025/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Stanczyk & Stanczyk GmbH, Schloßstraße 50, 12165 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Artur Gorczynski Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 74463 - Schuldnerin - | Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung - Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung) erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.05.2026 Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der...

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