Restschuldbefreiung erteilt Berlin HRB 208383

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Insolvenzprofil

Stanojevic, Vesna

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 208383
EUID
DEF1103R.HRB208383

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 4666/19
Phase
Restschuldbefreiung erteilt

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Christian Wolters
Adresse
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vesna Stanojevic ist am 29.01.2020 eröffnet worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Treuhänder Rechtsanwalt Christian Wolters bestellt und dessen Vergütung festgesetzt. Am 30.01.2026 hat das Gericht den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder im schriftlichen Verfahren Gelegenheit gegeben, bis zum 20.02.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist und ggf. nach Anhörung der Schuldnerin hat das Gericht am 03.03.2026 die Restschuldbefreiung erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung eine Forderung hatten, einschließlich solcher, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.

Originalbekanntmachung

02.02.2026

36s IN 4666/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Vesna Stanojevic, geboren am 14.04.1974, Dröpkeweg 6, 12353 Berlin - Schuldnerin - | Beschluss: | 1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. 2. Den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 20.02.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen. Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird. Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.01.2026

Originalbekanntmachung

02.02.2026

36s IN 4666/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Vesna Stanojevic, geboren am 14.04.1974, Dröpkeweg 6, 12353 Berlin - Schuldnerin - | Die Vergütung des Treuhänders Rechtsanwalt Christian Wolters, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Gründe: Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Treuhänders vom 05.02.2021. Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Treuhandschaft unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Die Mindestvergütung war gemäß § 14 Abs. 3 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. §§ 16 Abs. 1 S. 4, 7...

Originalbekanntmachung

05.03.2026

36s IN 4666/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Vesna Stanojevic, geboren am 14.04.1974, Dröpkeweg 6, 12353 Berlin - Schuldnerin - | Beschluss: 1. Der Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erteilt. 2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.01.2020 eine Forderung gegen die Schuldnerin hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.03.2026

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