Antragsverfahren Berlin HRB 163042

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Insolvenzprofil

Stockhorst & Söhne GmbH

Verfahrensfortschritt

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2 Erfasst

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3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 163042
EUID
DEF1103R.HRB163042

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3612 IN 1122/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Gegen die Stockhorst & Söhne GmbH, ehemals geschäftsansässig in Berlin, wurden mehrere Insolvenzanträge gestellt. Die Anträge der antragstellenden Gläubiger bzw. Gläubigerinnen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wurden mangels Masse abgewiesen. Die Abweisungen erfolgten durch das Amtsgericht Charlottenburg. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen; für bestimmte Einreicher ist die Einreichung als elektronisches Dokument mit qualifizierter Signatur oder über sichere Übermittlungsweg vorgeschrieben.

Originalbekanntmachung

13.02.2026

3612 IN 713/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Stockhorst & Söhne GmbH, ehemals geschäftsansässig Eulerstraße 25, 13357 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Stockhorst, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 163042 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Herstellung von Estrichen und Fußbodenbelag, von Isolierungen und Industriefußböden sowie Beteiligung an Unternehmen | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit d...

Originalbekanntmachung

13.02.2026

3612 IN 2574/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Stockhorst & Söhne GmbH, ehemals geschäftsansässig Eulerstraße 25, 13357 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Stockhorst, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 163042 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Herstellung von Estrichen und Fußbodenbelag, von Isolierungen und Industriefußböden sowie Beteiligung an Unternehmen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung be...

Originalbekanntmachung

13.02.2026

36s IN 7459/24 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Stockhorst & Söhne GmbH, ehemals geschäftsansässig Eulerstraße 25, 13357 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Stockhorst, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 163042 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Herstellung von Estrichen und Fußbodenbelag, von Isolierungen und Industriefußböden sowie Beteiligung an Unternehmen | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit d...

Originalbekanntmachung

25.02.2026

3612 IN 1122/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Stockhorst & Söhne GmbH, ehemals geschäftsansässig Eulerstraße 25, 13357 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Stockhorst, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 163042 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Herstellung von Estrichen und Fußbodenbelag, von Isolierungen und Industriefußböden sowie Beteiligung an Unternehmen | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit d...

Originalbekanntmachung

25.02.2026

3612 IN 5907/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Stockhorst & Söhne GmbH, ehemals geschäftsansässig Eulerstraße 25, 13357 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Stockhorst, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 163042 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Herstellung von Estrichen und Fußbodenbelag, von Isolierungen und Industriefußböden sowie Beteiligung an Unternehmen | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit ...

Originalbekanntmachung

25.02.2026

3612 IN 6538/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Stockhorst & Söhne GmbH, ehemals geschäftsansässig Eulerstraße 25, 13357 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Stockhorst, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 163042 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Herstellung von Estrichen und Fußbodenbelag, von Isolierungen und Industriefußböden sowie Beteiligung an Unternehmen | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit ...

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