Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Surve Mobility GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 189956
EUID
DEF1103R.HRB189956
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 6223/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Thomas Kühn
Adresse
Kurfürstendamm 40/41, 10719 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Surve Mobility GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Philipp Anders, Christian Lang und Paul Stuke, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Zum Sonderinsolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Kühn bestellt. Dessen Aufgabengebiet umfasst die Prüfung der hinsichtlich der zu den laufenden Nummern 40 bis 173 und Nummern 197 bis 205 angemeldeten Forderungen. Die Prüfung dieser Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 31.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
19.01.2024
36s IN 6223/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Surve Mobility GmbH,
Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Philipp Anders, Christian Lang und Paul Stuke
Geschäftszweig: Entwicklung, Vermarktung und Betrieb von Mobilitätslösungen und Services
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189956
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Kühn
Kurfürstendamm 40/41, 10719 Berlin
2. Sein Aufgabengebiet umfasst die Prüfung der hinsichtlich der zu den laufenden Nummern 40 bis 173 und Nummern 197 bis 205 angemeldeten Forderungen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zust...
36s IN 6223/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Surve Mobility GmbH,
Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Philipp Anders, Christian Lang und Paul Stuke
Geschäftszweig: Entwicklung, Vermarktung und Betrieb von Mobilitätslösungen und Services
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189956
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Kühn
Kurfürstendamm 40/41, 10719 Berlin
2. Sein Aufgabengebiet umfasst die Prüfung der hinsichtlich der zu den laufenden Nummern 40 bis 173 und Nummern 197 bis 205 angemeldeten Forderungen.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.01.2024
Originalbekanntmachung
01.02.2024
36s IN 6223/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Surve Mobility GmbH,
Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Philipp Anders, Christian Lang und Paul Stuke
Geschäftszweig: Entwicklung, Vermarktung und Betrieb von Mobilitätslösungen und Services
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189956
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 28.06.2022 von der Prüfung ausgenommenen angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 40 bis 173 und 197 bis 205 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die...
36s IN 6223/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Surve Mobility GmbH,
Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Philipp Anders, Christian Lang und Paul Stuke
Geschäftszweig: Entwicklung, Vermarktung und Betrieb von Mobilitätslösungen und Services
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189956
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 28.06.2022 von der Prüfung ausgenommenen angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 40 bis 173 und 197 bis 205 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.01.2024
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