Antragsverfahren Berlin HRB 182591

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Insolvenzprofil

T. Siegel GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 182591
EUID
DEF1103R.HRB182591

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3613 IN 1439/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der T. Siegel GmbH mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Beschwerdeeinlegungserklärung enthalten. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

14.04.2026

3613 IN 1439/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. T. Siegel GmbH, Spatzenweg 1, 14624 Dallgow-Döberitz, vertreten durch den Geschäftsführer Özdemir Kaygusuz Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 182591 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntma...

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