Laufendes Insolvenzverfahren Berlin HRB 210652

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Tara Cosmetics GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 210652
EUID
DEF1103R.HRB210652

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36t IN 6362/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Johannes Emilius Gerardus Roijen

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tara Cosmetics GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 28.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 20.02.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung.

Originalbekanntmachung

29.01.2026

36t IN 6362/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Tara Cosmetics GmbH, Agavensteig 74, 12437 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Emilius Gerardus Roijen, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 210652 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 28.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18-25 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzge...

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