Aufhebung des Verfahrens Berlin HRB 129747

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tausendkind GmbH

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Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 129747
EUID
DEF1103R.HRB129747

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36t IN 1924/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der tausendkind GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Kathrin Weiß und Anike von Gagern, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Im ersten Schritt wurde der Schlusstermin gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Beteiligten hatten bis zum 25.07.2025 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände einzureichen. Es wurde die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Dabei standen Forderungen in Höhe von 4.658.214,18 EUR Massebestände von 1.449.961,17 EUR gegenüber, von denen vorrangig die Verfahrenskosten zu begleichen sind. Im weiteren Verlauf wurde das Insolvenzverfahren nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

13.05.2025

36t IN 1924/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. tausendkind GmbH, Knesebeckstraße 1-2, 10623 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Kathrin Weiß und Anike von Gagern Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 129747 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GÖRG Rechtsanwälte Insolvenzverwalter GbR, Kantstraße 164, 10623 Berlin | 1. Die Prüfung der bis 12.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 277 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.06.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ...

Originalbekanntmachung

17.06.2025

36t IN 1924/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. tausendkind GmbH, Knesebeckstraße 1-2, 10623 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Kathrin Weiß und Anike von Gagern, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 129747 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse - Anhörung zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Vergütungsfestsetzung und Auslagenerstattung erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.07.2025 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem ...

Originalbekanntmachung

31.07.2025

36t IN 1924/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. tausendkind GmbH, Knesebeckstraße 1-2, 10623 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Kathrin Weiß und Anike von Gagern, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 129747 - Schuldnerin - Die Vergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden festgesetzt. An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt w...

Originalbekanntmachung

14.04.2026

36t IN 1924/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. tausendkind GmbH, Knesebeckstraße 1-2, 10623 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Kathrin Weiß und Anike von Gagern, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 129747 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ih...

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