Aufhebung des Verfahrens Berlin HRB 153109

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Insolvenzprofil

tellfilm Deutschland GmbH

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Insolvenzeröffnung

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Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 153109
EUID
DEF1103R.HRB153109

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36t IN 2997/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters
Adresse
Pariser Straße 42, 10707 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der tellfilm Deutschland GmbH ist am 03.07.2024 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.08.2024 schriftlich anzumelden. Ein gemeinsamer Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und ein Prüfungstermin sind für den 19.09.2024 um 12:00 Uhr beim Amtsgericht Charlottenburg anberaumt worden. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung am 07.02.2026 aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

05.07.2024

36t IN 2997/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. tellfilm Deutschland GmbH, Richard-Sorge-Straße 51, 10249 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Schütte Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 153109 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Filmproduktion | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 03.07.2024 um 08.30 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters Pariser Straße 42, 10707 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.08.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Auf die Möglichkeit der Forderungsanmeldung ausländischer Gläubiger mithilfe des Standardformulars gem. Art. 55 EuInsVO 2015 ( Verordnung EU 2015/848 des europäi schen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015, AblEU L 141/19 vom 5.6.2015 ) wird hingewiesen. Bei der Anmeldung sin...

Originalbekanntmachung

29.07.2025

36t IN 2997/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. tellfilm Deutschland GmbH, Richard-Sorge-Straße 51, 10249 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Schütte, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 153109 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Soeren Eckhoff, Paulsborner Straße 3, 10709 Berlin, Gz.: 1020/24 | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse - Anhörung zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Vergütungsfestsetzung und Auslagenerstattung erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.09.2025 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und die Schlussrechnung - Anträge...

Originalbekanntmachung

09.02.2026

36t IN 2997/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. tellfilm Deutschland GmbH, Richard-Sorge-Straße 51, 10249 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Schütte, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 153109 - Schuldnerin - Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n am 07.02.2026. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben i...

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