Schlusstermin Berlin HRB 197267

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Insolvenzprofil

The Harp Berlin GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 197267
EUID
DEF1103R.HRB197267

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36t IN 524/23
Phase
Schlusstermin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Harp Berlin GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat in einer Bekanntmachung vom 16.01.2026 die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte konnten bis zum 06.02.2026 den Forderungsanmeldungen widersprechen. In einer weiteren Bekanntmachung vom 16.02.2026 wird der Schlusstermin gemäß § 197 InsO als durch das schriftliche Verfahren ersetzt gemeldet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit bis zum 30.03.2026, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände einzureichen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Im Verfahren sind Forderungen in Höhe von 75.966,52 EUR berücksichtigt, denen ein Massebestand von 17.431,82 EUR gegenübersteht. Hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.

Originalbekanntmachung

19.01.2026

36t IN 524/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. The Harp Berlin GmbH, Ansbacher Straße 18, 10787 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Murat Berkil Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 197267 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.01.2026

Originalbekanntmachung

17.02.2026

36t IN 524/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. The Harp Berlin GmbH, Ansbacher Straße 18, 10787 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Murat Berkil, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 197267 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse - Anhörung zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Vergütungsfestsetzung und Auslagenerstattung erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.03.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzul...

Originalbekanntmachung

02.06.2026

36t IN 524/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. The Harp Berlin GmbH, Ansbacher Straße 18, 10787 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Murat Berkil, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 197267 - Schuldnerin - Die Vergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlotte...

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