Schlusstermin Berlin HRB 208502

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Insolvenzprofil

the WOW! Studio Verwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

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2 Erfasst

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3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 208502
EUID
DEF1103R.HRB208502

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36t IN 6153/22
Phase
Schlusstermin

Insolvenzverwalter

Person
Torsten Künstler

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der the WOW! Studio Verwaltungs GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 24.01.2026 beschlossen, den Schlusstermin gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Beteiligte haben die Gelegenheit, bis einschließlich 10.03.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Vergütungsanträge sowie gegen die Schlussrechnung einzureichen. Zudem können Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Die Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 724.732,34 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 32.963,17 EUR gegenübersteht. Hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

26.01.2026

36t IN 6153/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. the WOW! Studio Verwaltungs GmbH, Knorrpromenade 5, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Künstler, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 208502 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 24.01.2026 beschlossen: 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse - Anhörung zu den Anträgen der vorläufigen Insolvenzverwalterin und der Insolvenzverwalterin auf Vergütungsfestsetzung und Auslagenerstattung erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.03.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Vergütungsanträge der vorläufigen Insolvenzverwalterin und der Insolv...

Originalbekanntmachung

02.06.2026

36t IN 6153/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. the WOW! Studio Verwaltungs GmbH, Knorrpromenade 5, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Künstler Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 208502 - Schuldnerin - Die Vergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen der Insolvenzverwalterin wurden nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. An die von der Insolvenzverwalterin beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwer...

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