Einstellung des Verfahrens Berlin HRB 125688

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Insolvenzprofil

THS TEAK-WOOD GmbH

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Insolvenzeröffnung

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Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 125688
EUID
DEF1103R.HRB125688

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36t IN 4692/21
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der THS TEAK-WOOD GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Can Cubukcu, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde festgestellt, dass eine Verteilungsmasse in Höhe von 0,00 Euro verfügbar ist, während Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 1.085,00 Euro zu berücksichtigen sind. Eine Zahlung an Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich nicht. Das Schlussverzeichnis wurde in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Es wurde ein Einstellungstermin nach § 207 InsO im schriftlichen Verfahren angesetzt, bei dem die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters erörtert und die Gläubigerversammlung sowie Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit angehört wurden. Beteiligte konnten bis zum 26.02.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und die beabsichtigte Einstellung erheben. Das Insolvenzverfahren ist mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Gegen die Einstellung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

13.01.2026

36t IN 4692/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. THS TEAK-WOOD GmbH, Bundesallee 48 a, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Can Cubukcu, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 125688 - Schuldnerin - | Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung - Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung) erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.02.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle v...

Originalbekanntmachung

13.01.2026

36t IN 4692/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. THS TEAK-WOOD GmbH, Bundesallee 48 a, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Can Cubukcu Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 125688 - Schuldnerin - | Verfügbar sind 0,00 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 1.085,00 Euro. An die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.01.2026

Originalbekanntmachung

30.03.2026

36t IN 4692/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. THS TEAK-WOOD GmbH, Bundesallee 48 a, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Can Cubukcu Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 125688 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO. | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorsc...

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