Forderungsanmeldung Berlin HRB 137087

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Insolvenzprofil

Transcube Communications GmbH i.L.

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 137087
EUID
DEF1103R.HRB137087

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36t IN 4064/20
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Anton Drobinin
Adresse
Pommersche Straße 11, 10707 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transcube Communications GmbH i.L. ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Schuldnerin wird durch den Gesellschafter Anton Drobinin vertreten. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 16.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

27.03.2026

36t IN 4064/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Transcube Communications GmbH i.L., c/o Anton Drobinin, Pommersche Straße 11, 10707 Berlin, vertreten durch den Gesellschafter Anton Drobinin Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 137087 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - I...

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