Vorläufiges Insolvenzverfahren Berlin HRB 262300

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Insolvenzprofil

TRICURAFLEX GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 262300
EUID
DEF1103R.HRB262300

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3604 IN 3605/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer
Adresse
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRICURAFLEX GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 25.02.2026 die Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer beschlossen. Der Antrag des Verwalters auf Festsetzung der Regelvergütung und der Auslagen basierte auf einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 36.879,63 Euro. Die Regelvergütung wurde gemäß InsVV in Höhe von 3.622,18 Euro festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte eine Erhöhung des Regelsatzes um 40 % beantragt, was das Gericht aufgrund fehlender Auskunfts- und Mitwirkungspflichten sowie von Arbeitnehmerangelegenheiten als angemessen und gerechtfertigt erachtete. Die Umsatzsteuer wurde in der Höhe von 19 % hinzugesetzt. Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin wurden zum Antrag angehört; Einwendungen wurden nicht erhoben. Der Insolvenzverwalter wurde gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Originalbekanntmachung

26.02.2026

3604 IN 3605/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TRICURAFLEX GmbH, Anna-Louisa-Karsch-Straße 9, 10178 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kieron Joseph Bähr Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 262300 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 18.02.2026 die Regelvergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter gemäß § 11 i.V.m. § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 11 i.V.m. § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 36.879,63 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt. Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 40 % für fehlende Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (20 %) und Arbeitnehmerangelegenheiten (20%) beantragt. Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen ...

Originalbekanntmachung

27.03.2026

3604 IN 3605/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TRICURAFLEX GmbH, Anna-Louisa-Karsch-Straße 9, 10178 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kieron Joseph Bähr Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 262300 - Schuldnerin - hat das Amtsgericht Charlottenburg am 25.02.2026 beschlossen: Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Fests...

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