Einstellung des Verfahrens Berlin HRB 69919

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

TST Stöhr & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 69919
EUID
DEF1103R.HRB69919

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36t IN 2668/23
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TST Stöhr & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Thorsten Stöhr, ist wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Gegen die Einstellungsentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll einzureichen und müssen von der verantwortenden Person unterzeichnet sein. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

23.07.2025

36t IN 2668/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TST Stöhr & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Haarlemer Straße 65, 12359 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thorsten Stöhr Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 69919 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Ins...

Originalbekanntmachung

27.08.2025

36t IN 2668/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TST Stöhr & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Haarlemer Straße 65, 12359 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thorsten Stöhr Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 69919 - Schuldnerin - | hat die Insolvenzverwalterin mit Antrag vom 16.07.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt. Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.08.2025

Originalbekanntmachung

19.04.2026

36t IN 2668/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TST Stöhr & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Haarlemer Straße 65, 12359 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thorsten Stöhr Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 69919 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besonde...

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