Schlusstermin Berlin HRB 163189

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Insolvenzprofil

TWIN-TAXI BERLIN GMBH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 163189
EUID
DEF1103R.HRB163189

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3615 IN 1597/25
Phase
Schlusstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Adresse
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TWIN-TAXI BERLIN GmbH ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Der Geschäftsführer Besra Dogan vertritt die Schuldnerin. Im Dezember 2025 wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis Ende Januar 2026 bestand. Im Mai 2026 wurden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert festgesetzt. Das Verfahren befindet sich nun im Endstadium. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und der Entscheidung über den Vergütungsantrag erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligt haben sich bis zum 22. April 2026 äußern. Der Vergütungsantrag basiert auf einer Berechnungsgrundlage von 13.923,98 Euro. Der Massebestand beträgt derzeit 11.177,81 Euro, denen Forderungen in Höhe von 81.528,02 Euro gegenüberstehen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Die Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin.

Originalbekanntmachung

20.05.2025

3615 IN 1597/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TWIN-TAXI BERLIN GmbH, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Besra Dogan Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 163189 Geschäftszweig: Taxibetrieb - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 16.05.2025 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilpr...

Originalbekanntmachung

30.12.2025

3615 IN 1597/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TWIN-TAXI BERLIN GmbH, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Besra Dogan Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 163189 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 23.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.01.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht...

Originalbekanntmachung

05.03.2026

3615 IN 1597/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TWIN-TAXI BERLIN GmbH, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Besra Dogan Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 163189 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.04.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters; geltend gemacht wird die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 13.923,98 Euro, zzgl. Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV, gesonderte Auslage...

Originalbekanntmachung

05.03.2026

3615 IN 1597/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TWIN-TAXI BERLIN GmbH, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Besra Dogan Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 163189 - Schuldnerin - | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 81.528,02 EUR steht ein Betrag von 11.177,81 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.03.2026

Originalbekanntmachung

20.05.2026

3615 IN 1597/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TWIN-TAXI BERLIN GmbH, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Besra Dogan Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 163189 - Schuldnerin - Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt auf Ant...

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