Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 172893

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Insolvenzprofil

Uckert Technology Service GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 172893
EUID
DEF1103R.HRB172893

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36u IN 2366/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Lutz Köster
Adresse
Bäkestraße 7, 12207 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 21.05.2024 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Uckert Technology Service GmbH entschieden. Da die Entscheidung noch nicht ergangen ist, wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Lutz Köster bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Der Schuldnerin wird untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dritten wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

21.05.2024

36u IN 2366/24 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Uckert Technology Service GmbH, Malteserstraße 139, 12277 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Henrich Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 172893 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 21.05.2024 um 07:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Dr. Lutz Köster Bäkestraße 7, 12207 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermög...

Originalbekanntmachung

06.08.2025

36u IN 2366/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Uckert Technology Service GmbH, Malteserstraße 139, 12277 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Henrich Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 172893 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter am 01.08.2025 die Festsetzung eines Vorschusses auf seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Rahmen der Insolvenz beantragt. Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Antragsunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.08.2025

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