Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Urban Rooftop Construction GmbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 255493
EUID
DEF1103R.HRB255493
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3604 IN 10411/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Domenik Reichert
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Urban Rooftop Construction GmbH i.L. ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 30.03.2026 beschlossen, das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss der Vergütungsvereinbarung für die Verfolgung von Haftungsansprüchen gegenüber der Geschäftsleitung bzw. der D&O-Versicherung durchzuführen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 13.04.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn im schriftlichen Verfahren keine wirksamen Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben werden.
Originalbekanntmachung
31.03.2026
3604 IN 10411/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Urban Rooftop Construction GmbH i.L., Soldiner Straße 53, 13359 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Domenik Reichert
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 255493
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 30.03.2026 beschlossen:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss der auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme bereitgestellten Vergütungsvereinbarung für die Verfolgung von Haftungsansprüchen gegenüber der Geschäftsleitung respektive der D&O-Versicherung
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.04.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzuleg...
3604 IN 10411/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Urban Rooftop Construction GmbH i.L., Soldiner Straße 53, 13359 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Domenik Reichert
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 255493
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 30.03.2026 beschlossen:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss der auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme bereitgestellten Vergütungsvereinbarung für die Verfolgung von Haftungsansprüchen gegenüber der Geschäftsleitung respektive der D&O-Versicherung
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.04.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.03.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.