Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
UTL Unlimited Transport Logistics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 191858
EUID
DEF1103R.HRB191858
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 183/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Kirchner
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der UTL Unlimited Transport Logistics GmbH ist eröffnet. Dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Kirchner, ist die Regelvergütung sowie die Auslagenpauschale aufgrund einer Insolvenzmasse in Höhe von 17.954,78 Euro nebst Umsatzsteuer festgesetzt worden. Im Rahmen des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren wird der Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt. Den Beteiligten steht bis zum 01.06.2026 die Möglichkeit offen, schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu erheben. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 92.262,14 Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beträgt 0,00 Euro. Mit dieser Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189, 190 InsO. Das Verfahren wird voraussichtlich nach § 211 InsO eingestellt werden.
Originalbekanntmachung
28.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UTL Unlimited Transport Logistics GmbH, Walter-Simon-Str. 29, 12529 Schönefeld sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Dr. Kirchner - die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 30 % der festgesetzten Regelvergütung zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen (hier: 21 Zustellungen á 2,80) aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 17.954,78 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zuste...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UTL Unlimited Transport Logistics GmbH, Walter-Simon-Str. 29, 12529 Schönefeld sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Dr. Kirchner - die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 30 % der festgesetzten Regelvergütung zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen (hier: 21 Zustellungen á 2,80) aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 17.954,78 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Beschwerde bzw. die Erinnerung sind beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde bzw. Erinnerung können schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 23. April 2026
Az.: 63 IN 183/19
Originalbekanntmachung
28.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UTL Unlimited Transport Logistics GmbH, Walter-Simon-Str. 29, 12529 Schönefeld wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Im Rahmen des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) erhalten die Beteiligten Gelegenheit bis zum 01.06.2026 schriftlich: Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu erheben. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Einwendungen bzw. Anträge sind schriftlich bis zum 01.06.2026 (= Schlusstermin) vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist.
Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 92.262,14 Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenz...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UTL Unlimited Transport Logistics GmbH, Walter-Simon-Str. 29, 12529 Schönefeld wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Im Rahmen des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) erhalten die Beteiligten Gelegenheit bis zum 01.06.2026 schriftlich: Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu erheben. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Einwendungen bzw. Anträge sind schriftlich bis zum 01.06.2026 (= Schlusstermin) vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist.
Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 92.262,14 Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beträgt 0,00 Euro. Mit dieser Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189, 190 InsO.
Das Verfahren wird voraussichtlich nach § 211 InsO eingestellt werden.
Amtsgericht Cottbus, den 23. April 2026
Az.: 63 IN 183/19
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