Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
van Ghemen Dentallabor GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 94540
EUID
DEF1103R.HRB94540
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36v IN 1925/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der van Ghemen Dentallabor GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Nikolas Rebeschke und Jens van Ghemen, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Am 10.04.2026 hat das Gericht beschlossen, dass die Prüfung der bis zu diesem Datum nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 08.05.2026 schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Am 13.04.2026 hat der Insolvenzverwalter die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV zzgl. Zuschlägen und Auslagen sowie die Umsatzsteuer beantragt. Von der Insolvenzmasse wurde eine Vergütung an beauftragte Dritte gezahlt. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung beim Insolvenzgericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
13.04.2026
36v IN 1925/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
van Ghemen Dentallabor GmbH,
Bundesallee 88, 12161 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Nikolas Rebeschke und Jens van Ghemen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 94540
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 10.04.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 10.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 85-90 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widersp...
36v IN 1925/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
van Ghemen Dentallabor GmbH,
Bundesallee 88, 12161 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Nikolas Rebeschke und Jens van Ghemen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 94540
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 10.04.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 10.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 85-90 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.04.2026
Originalbekanntmachung
13.04.2026
36v IN 1925/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
van Ghemen Dentallabor GmbH, Bundesallee 88, 12161 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nikolas Rebeschke und Jens van Ghemen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 94540
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 13.11.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV zzgl. von Zuschlägen gemäß § 3 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolve...
36v IN 1925/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
van Ghemen Dentallabor GmbH, Bundesallee 88, 12161 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nikolas Rebeschke und Jens van Ghemen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 94540
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 13.11.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV zzgl. von Zuschlägen gemäß § 3 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.04.2026
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